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Geschäftsbedingungen
- Der Auftraggeber erhält von Reales Wohnen (Auftragsnehmer) schriftlich Angebotsnachweise von Mietobjekten, die ihm vorher unbekannt waren. Sollte dem Auftraggeber ein angebotenes Objekt bekannt sein, so ist dies Reales Wohnen umgehend mitzuteilen und auf Anfrage nachzuweisen.
- Die Angebote von Reales Wohnen sind vertraulich zu behandeln. Bei Zuwiderhandlung haftet der Auftraggeber für die Vermittlungsgebühr, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.
- Die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag betreffen allein den Vermieter und den Mieter. Reales Wohnen haftet gegenüber keiner der Vertragsparteien für irgendwelche Ansprüche aus dem Mietvertrag.
- Kommt es zum Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages über eines der bekannt gegebenen Objekte, ist dies unmittelbar, spätestens binnen 24 Stunden, Reales Wohnen mitzuteilen.
- Für die Provision wird die vom Anbieter bei Auftragserstellung angegebene Kaltmiete als Berechnungsgrundlage genommen, insofern nicht weitere Nebenkosten angegeben wurden. Die Provision richtet sich auch nach dem jeweiligen Objekt. Die Provision zahlt der Mieter und nicht der Vermieter.
- Bei Zustandekommen eines Vertrages wird die Provision fällig. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses bleibt der Anspruch auf die volle, nach dem ursprünglich abgeschlossenen Mietvertrag angefallene Provision davon unberührt. Nur bei Nichterfüllung der mietvertraglichen Verpflichtungen seitens des Vermieters besteht bei vorzeitiger Beendigung ein Anspruch auf Rückzahlung der anteiligen Provision.
- Die Firma Reales Wohnen München überprüft jedes Objekt persönlich. Erst wenn diverse Qualitätsstandards erfüllt sind, werden die Objekte auf die Website eingestellt.
- Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Haftung
Der Mieter haftet für von ihm verursachte Schäden in der Wohnung oder im Haus.
Alle Quellen von Gefahr oder Schäden für die Wohnung, wie Wasser, Waschmaschine, Spülmaschine, Feuchtigkeit in der Wohnung, offene Feuerstellen und Kerzen sollten unbedingt vermieden werden.
Wir empfehlen Ihnen und dem Vermieter eine Hausratversicherung abzuschließen.
Um auf der ganz sicheren Seite zu sein und Schäden gegenüber Dritten abzufedern, raten wir ferner zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Wir weisen darauf hin, dass für viele Schadensmöglichkeiten ein Haftungsausschluss des Versicherungsunternehmens besteht.
Wir sind Ihnen bei der Vermittlung von Versicherern und Dienstleistern, wie Handwerkern, behilflich. Sprechen Sie uns an.




